Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.341 Anfragen

Betriebsrat darf Leiharbeiter-Einstellung nicht wegen schlechterer Bezahlung blockieren

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Der Betriebsrat im Entleiherbetrieb kann seine Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht allein mit dem Argument verweigern, dessen Arbeitsbedingungen verstießen gegen das „Equal-Pay-Gebot“ aus § 3 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Nr. 2 AÜG. Ein solcher Verstoß begründet weder einen Verweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG (Gesetzesverstoß) noch nach § 99 Abs. 2 Nr. 4 BetrVG (Benachteiligung des Arbeitnehmers) - im Gegenteil: Erst die tatsächliche Übernahme in den Betrieb eröffnet dem Leiharbeitnehmer die Möglichkeit, seine gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen.

Die Übernahme eines Leiharbeitnehmers in den Betrieb des Entleihers stellt eine Einstellung im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dar und bedarf gemäß § 14 Abs. 3 AÜG der Zustimmung des Betriebsrats. Das Zustimmungsverweigerungsrecht des Betriebsrats ist dabei auf die in § 99 Abs. 2 BetrVG abschließend geregelten Verweigerungsgründe beschränkt. Deren Voraussetzungen sind eng auszulegen: Das Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen ist kein Instrument zur umfassenden Vertragsinhaltskontrolle.

Der Betriebsrat genügt seiner gesetzlichen Begründungspflicht nach § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG, wenn es als möglich erscheint, dass er mit seiner schriftlichen Begründung einen der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Verweigerungsgründe geltend macht. Eine bloße Benennung der Ziffern des § 99 Abs. 2 BetrVG oder die Wiederholung ihres Wortlauts reicht nicht aus. Für eine auf § 99 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG gestützte Verweigerung müssen konkrete, besorgnisbegründende Tatsachen angegeben werden. Im Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG kann sich der Betriebsrat zudem nur auf diejenigen Gründe stützen, die er fristgerecht und in beachtlicher Weise innerhalb der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG geltend gemacht hat. Das Nachschieben neuer Gründe ist ausgeschlossen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Hont Péter Hetényi (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant