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Sonderformen der Vergütung

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Zusätzlich zum Grundgehalt können Zulagen oder Sonderzahlungen kommen. Auch gewinnabhängige Prämien fallen hierunter. Mann kann diese Sonderformen grob in die Gruppen Lohnzuschläge und Erfolgsvergütungen unterteilen.

Lohnzuschläge

für:
  • Mehrarbeit
  • Überstunden
  • Nachtarbeit
  • Sonn- und Feiertagszulagen
  • Schichtzulagen
  • Erschwerniszulagen
  • Leistungszulagen
  • Sozialzulagen
Erfolgsvergütungen:
  • Provisionen
  • Prämien
  • Gewinn- und Umsatzbeteiligung
  • Gratifikationen:
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • betriebliche Altersversorgung u.ä.

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Stand: (letzte Änderung: 19.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Lohnzuschläge werden für besondere Belastungen oder Arbeitszeiten gezahlt. Dazu gehören unter anderem Zuschläge für Mehrarbeit, Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Schichtzulagen, Erschwerniszulagen, Leistungszulagen sowie Sozialzulagen.
Erfolgsvergütungen orientieren sich an der Leistung des Arbeitnehmers oder dem Unternehmenserfolg. Hierzu zählen insbesondere Provisionen, Prämien sowie Beteiligungen am Gewinn oder Umsatz des Unternehmens.
Gratifikationen sind Sonderzahlungen, die oft anlassbezogen oder freiwillig gewährt werden. Typische Beispiele sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen sowie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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