Zusätzlich zum Grundgehalt können Zulagen oder Sonderzahlungen kommen. Auch gewinnabhängige Prämien fallen hierunter. Mann kann diese Sonderformen grob in die Gruppen Lohnzuschläge und Erfolgsvergütungen unterteilen.
Lohnzuschläge
für:- Mehrarbeit
- Überstunden
- Nachtarbeit
- Sonn- und Feiertagszulagen
- Schichtzulagen
- Erschwerniszulagen
- Leistungszulagen
- Sozialzulagen
- Provisionen
- Prämien
- Gewinn- und Umsatzbeteiligung
- Gratifikationen:
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Altersversorgung u.ä.
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Stand: (letzte Änderung: 19.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Beitrag von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Lohnzuschläge werden für besondere Belastungen oder Arbeitszeiten gezahlt. Dazu gehören unter anderem Zuschläge für Mehrarbeit, Überstunden, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Schichtzulagen, Erschwerniszulagen, Leistungszulagen sowie Sozialzulagen.
Erfolgsvergütungen orientieren sich an der Leistung des Arbeitnehmers oder dem Unternehmenserfolg. Hierzu zählen insbesondere Provisionen, Prämien sowie Beteiligungen am Gewinn oder Umsatz des Unternehmens.
Gratifikationen sind Sonderzahlungen, die oft anlassbezogen oder freiwillig gewährt werden. Typische Beispiele sind Urlaubs- und Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen sowie Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
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