Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.220 Anfragen

Bemessungsgrundlage bei Aushilfs- und Ferienjobs

Arbeitsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Nach Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des Kalenderjahres bescheinigt der Arbeitgeber auf der Lohnsteuerkarte unter anderem die Höhe des Arbeitslohns und die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge (Lohn- und Kirchenlohnsteuer sowie Solidaritätszuschlag). Die Lohnsteuerkarte sollte für die Lohnsteuerrückerstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung vom Finanzamt gut aufbewahrt werden (vgl. dazu Erstattung durch das Finanzamt?).

Für die rechtssichere Prüfung Ihres individuellen Falles im Bereich Arbeitsrecht können Sie direkt über AnwaltOnline eine Online-Erstberatung zum Festpreis anfordern.

Stand: (letzte Änderung: 12.05.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die Höhe des erzielten Arbeitslohns sowie die einbehaltenen Steuerabzugsbeträge, wie Lohnsteuer, Kirchenlohnsteuer und Solidaritätszuschlag, offiziell zu bescheinigen.
Das Dokument ist entscheidend für die Lohnsteuerrückerstattung im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung beim Finanzamt. Arbeitnehmer sollten diese Bescheinigung daher sicher aufbewahren.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Rheinische Post 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut