Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Berufsmusikern kann das Musizieren nicht verboten werden

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Wurde in einer Eigentumsanlage ein zulässiges eingeschränktes Musizierverbot beschlossen, so gilt dieses im Zweifel nicht für gewerblich genutzte Räume der Anlage (z.B. für Musikunterricht).

Ein anderes gilt nur dann, wenn solche Berufstätigkeiten in der Gemeinschaftsnutzungsordnung ausgenommen wurden.

Hierzu führte das Gericht aus:

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, 10.09.1998 - Az: V ZB 11/98) wie des Senats (BayObLG, 28.03.1985 - Az: BReg. 2 Z 8/85) liegt es grundsätzlich im Ermessensspielraum der Wohnungseigentümer, allgemeine Ruhezeiten durch Beschluss festzulegen (§ 21 Abs. 3, § 23 Abs. 1 WEG).

Die Grenze ist nach Treu und Glauben dort zu ziehen, wo der Beschluss entweder ein völliges Musizierverbot oder eine dem praktisch gleichzusetzende Reglementierung enthält. Denn das musizieren innerhalb der eigenen vier Wände ist Bestandteil eines sozialüblichen Verhaltens und Element der Zweckbestimmung einer Wohnanlage. Es darf auf bestimmte Zeiten und einen bestimmten Umfang beschränkt, jedoch nicht insgesamt verboten werden.

Die beschlossene Fassung der Hausordnung mochte dem zwar im Ansatz Rechnung tragen. So verbietet sie nach ihrer nächstliegenden Bedeutung nicht ein Musizieren in Zimmerlautstärke. Sie erlaubt ein Musizieren, das mit darüber hinausgehender Geräuschentwicklung verbunden ist, vormittags zwischen 7.00 und 13.00 Uhr sowie nachmittags zwischen 15.00 und 20.00 Uhr. Dies folgt aus der generellen Ruhezeitregelung sowie der speziellen zeitlichen Beschränkung abendlichen Musizierens. Musizieren an Sonn- und Feiertagen ist, anders als Bohren und Hämmern, keinen weitergehenden Beschränkungen unterworfen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann. Klare Empfehlung. Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant