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Höhere Miete, weil Schönheitsreparaturklausel nichtig ist?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ist eine Mietvertragsklausel, die den Mieter zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen verpflichtet, nichtig, so gibt dies dem Vermieter einen Anspruch, die Miete zu erhöhen und hiermit seiner Mehrbelastung Rechnung zu tragen.


AG Frankfurt/Main, 26.09.2007 - Az: 33 C 1863/07

ECLI:DE:AGFFM:2007:0926.33C1863.07.0A

Nachfolgend: OLG Frankfurt, 28.12.2007 - Az: 2 U 200/07


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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