| Höhere Miete, weil Schönheitsreparaturklausel nichtig ist? |
| Ist eine Mietvertragsklausel,
die den Mieter zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen verpflichtet,
nichtig, so gibt dies dem Vermieter einen Anspruch, die Miete zu erhöhen
und hiermit seiner Mehrbelastung Rechnung zu tragen.
AG Frankfurt/Main, 23.1.2008 - Az: 33 C 1863/07-93 |