Ist eine Mietvertragsklausel, die den Mieter zu regelmäßigen Schönheitsreparaturen verpflichtet, nichtig, so gibt dies dem Vermieter einen Anspruch, die Miete zu erhöhen und hiermit seiner Mehrbelastung Rechnung zu tragen.
AG Frankfurt/Main, 26.09.2007 - Az: 33 C 1863/07
ECLI:DE:AGFFM:2007:0926.33C1863.07.0A
Nachfolgend: OLG Frankfurt, 28.12.2007 - Az: 2 U 200/07
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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