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Schimmel - Minderungsquote und die Kündigung

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es aufgrund häufiger verspäteter Mietzahlungen nach entsprechender Abmahnung zur Kündigung des Mietverhältnisses gekommen. Der Mieter zog jedoch nicht aus, so dass Räumungsklage erhoben wurde.

Der Mieter wand ein, dass die Miete wegen Schimmelbefalls um 25% gemindert wurde und zudem ein Zurückbehaltungsrecht bestand. Vor Gericht scheiterte der Einwand - der Vermieter habe einen Räumungsanspruch, da die Kündigung wegen Zahlungsverzugs wirksam erfolgt sei. Denn selbst dann, wenn der (behauptete) Mangel ein Zurückbehaltungsrecht begründet hätte, wäre keine vollständige Befreiung von der Mietzahlungspflicht entstanden. Der Schimmelbefall so wie dargestellt, berechtigte zu einer Mietminderung von lediglich 10-15%.

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Kraus , Suhl