| Ehegatte behält nach Scheidung das Haus - alleinige Haftung für Darlehen |
| Ein Ehepartner, der nach
Scheidung vom Ehegatten als Alleineigentümer das vormals gemeinsame
Haus behält, haftet alleinig für bestehende Darlehen. Der ehemalige
Ehegatte bleibt dem Kreditgeber gegenüber zwar weiterhin Schuldner,
der alleinige Eigentümer ist jedoch verpflichtet, den ehemaligen Ehepartner
von jeder Haftung freizustellen.
Vorliegend war der Ehemann nicht bereit, die geschiedene Ehefrau aus der Haftung für ein gemeinsames Darlehen zu entlassen. Das Gericht gab der Klägerin mit Ihrem Begehren zur Haftungsfreistellung Recht. OLG Koblenz - AZ: 3 W 59/02 |