Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.616 Anfragen

Mietvertrag legt fest, wer zahlt

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn ein Mietobjekt mit Wasser- und Stromzähler ausgestattet ist und der Vertrag festlegt, dass alle Nebenkosten vom Mieter getragen werden, so heißt das, dass die verbrauchsabhängigen Strom-, Wasser- und Abwasserkosten von diesem zu zahlen sind.

Vorliegend hatte der Mieter gegen die Formulierung „Alle Nebenkosten werden vom Mieter getragen“ Einspruch erhoben.

Maßgeblich in einem solchen Falle ist der wirkliche Wille der Vertragspartner.

Bei der Anmietung des Einfamilienhauses musste dem Kläger und künftigen Mieter klar gewesen sein, welche Nebenkosten mit der Nutzung anfallen. Da er den Mietvertrag trotzdem unterzeichnet hatte, hatte er auch für die Nebenkosten gerade stehen.


LG Saarbrücken, 19.12.1997 - Az: 13 BS 244/97


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant