|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >>|NEBENKOSTEN|
Mietvertrag legt fest, wer zahlt
Wenn ein Mietobjekt mit Wasser- und Stromzähler ausgestattet ist und der Vertrag festlegt, daß alle Nebenkosten vom Mieter getragen werden, so heißt das, daß die verbrauchsabhängigen Strom-, Wasser- und Abwasserkosten von diesem zu zahlen sind.
Im vorliegenden Fall hatten die Mieter gegen die Formulierung "Alle Nebenkosten werden vom Mieter getragen" Einspruch erhoben. Maßgeblich in einem solchen Falle ist laut Gericht aber der wirkliche Wille der Beteiligten. Bei der Anmietung des Einfamilienhauses muß dem Kläger klar gewesen sein, welche Nebenkosten mit der Nutzung anfallen. Da er den  Mietvertrag trotzdem unterzeichnet hat, muß er auch für die Nebenkosten gerade stehen.

LG Saarbrücken, 13 BS 244/97 Quelle: Focus Online