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Erhöhte Miete bei Prostitution gerechtfertigt
Eine erhöhte Miete für eine Wohnung, die zur Prostitution genutzt wird, ist nach einem Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts (OLG) grundsätzlich gerechtfertigt. Statt sich an den Mieten für Wohnungen zu orientieren, dürfen sich die Kosten nach den üblichen Mieten für Gewerberäume richten, entschied das OLG. Jedoch gelten die rechtlichen Grenzen des Mietwuchers.
Selbst eine Miete, die doppelt so hoch ist wie die Kosten für mittlere Gewerberäume in vergleichbarer Lage, ist nicht zu beanstanden. Wenn Räume zur Prostitution genutzt würden, habe es der Vermieter schwer, für andere Wohnungen des Hauses eine angemessene Miete zu erhalten, begründeten die Richter das Urteil.
Im vorliegenden Fall hatte ein Hauseigentümer die Miete für eine 100-Quadratmeter-Wohnung von zunächst 1940 Mark monatlich auf 3500 Mark erhöht. Erst eine weitere Erhöhung auf 6 990 Mark werteten die Richter als Wucher.

OLG Koblenz,- 5 U 289/96 Quelle: Focus Online