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Fristlose Kündigung des Mietvertrags bei gewerbsmäßiger Prostitution?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Besteht kein Zweifel daran, dass ein Wohnungsmieter im erheblichen Maße der gewerblichen Prostitution in der gemieteten Wohnung nachgeht, so stellt dies - zumal in einem Wohnhaus, in dem auch Kinder wohnen – ganz offensichtlich eine pflichtwidrige Nutzung der Wohnung dar.

Wird trotz Abmahnung das Verhalten nicht geändert, berechtigt dies zu fristlosen Kündigungen.


AG Halle/Saale, 09.01.2024 - Az: 97 C 607/23

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