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Fristlose Kündigung des Mietvertrags bei gewerbsmäßiger Prostitution?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Besteht kein Zweifel daran, dass ein Wohnungsmieter im erheblichen Maße der gewerblichen Prostitution in der gemieteten Wohnung nachgeht, so stellt dies - zumal in einem Wohnhaus, in dem auch Kinder wohnen - ganz offensichtlich eine pflichtwidrige Nutzung der Wohnung dar.

Wird trotz Abmahnung das Verhalten nicht geändert, berechtigt dies zu fristlosen Kündigungen.


AG Halle/Saale, 09.01.2024 - Az: 97 C 607/23


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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