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Fristlose Kündigung des Mietvertrags bei gewerbsmäßiger Prostitution?
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Besteht kein Zweifel daran, dass ein Wohnungsmieter im erheblichen Maße der gewerblichen Prostitution in der gemieteten Wohnung nachgeht, so stellt dies - zumal in einem Wohnhaus, in dem auch
Kinder wohnen – ganz offensichtlich eine pflichtwidrige Nutzung der Wohnung dar.
Wird trotz
Abmahnung das Verhalten nicht geändert, berechtigt dies zu
fristlosen Kündigungen.
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