Im vorliegenden Fall hatte ein Geschädigter nach einem Unfall ein Sachverständigengutachtens über die Unfallschäden in Auftrag gegeben und den Schadensersatzanspruch an den Sachverständigen abgegeben („Zur Sicherung des Anspruches des oben genanntem Gutachtenbüros auf Bezahlung der Gutachtenkosten trete ich gleichzeitig den Teil meines Schadenersatzanspruchs auf Erstattung der Gutachtenkosten gegen den Unfallgegner und dessen Versicherungsgesellschaft in Höhe der Gutachtenkosten an oben genanntes Gutachtenbüro ab“).
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AG Halle/Saale, 27.03.2014 - Az: 93 C 3304/13
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