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Keine Kündigung wegen Geldmangels
Ein Zeitmietvertrag ist auch dann einzuhalten, wenn sich der Mieter die Miete nicht mehr leisten kann. Er kann nicht nur die Vorteile eines solchen Vertrages ausschöpfen, sondern muss sich auch an der Laufzeit festhalten lassen.

LG Coburg, Urt. v. 19.9.2001 - Az.: 33 S 94/01