| Keine Kündigung wegen Geldmangels |
| Ein Zeitmietvertrag ist
auch dann einzuhalten, wenn sich der Mieter die Miete nicht mehr leisten
kann. Er kann nicht nur die Vorteile eines solchen Vertrages ausschöpfen,
sondern muss sich auch an der Laufzeit festhalten lassen.
LG Coburg, Urt. v. 19.9.2001 - Az.: 33 S 94/01 |