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Vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses und Schadensminderungspflicht des Vermieters
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Zwar ist der Vermieter bei vorzeitiger Beendigung eines Mietverhältnisses in der Schadensminderungspflicht und ist deshalb gehalten durch anderweitige Vermietung den Schaden gering zu gehalten. Dies bedeutet aber nicht, dass "um jeden Preis" vermietet werden muss. Will nun ein Mieter einen solchen Verstoß geltend machen, so ist er in der Beweislast. Hierzu muss er mindestens darlegen, inwieweit es nach den Marktverhältnissen zumindest aussichtsreich gewesen wäre, entweder zu einem früheren Zeitpunkt oder zu günstigeren Konditionen einen Nachmieter zu finden. Eine pauschale Behauptung, der Vermieter habe sich nicht ausreichend um eine Neuvermietung bemüht, genügt nicht.
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