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Mietenanstieg in Nordrhein-Westfalen

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten in Nordrhein-Westfalen sind zwischen 2014 und 2024 um 49,4 Prozent gestiegen. Der durchschnittliche jährliche Anstieg betrug 4,1 Prozent, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke hervor. Danach hatte die Nettokaltmiete 2014 bei durchschnittlich 6,39 Euro pro Quadratmeter gelegen und war bis 2014 auf 9,55 Euro pro Quadratmeter gestiegen.

Besonders hohe Erst- und Wiedervermietungsmieten werden für die Städte Köln (14,15 Euro pro Quadratmeter nettokalt), Münster (13,81 Euro) und Düsseldorf (12,99 Euro) ausgewiesen. Die niedrigsten Erst- und Wiedervermietungsmieten weist die Statistik für Nordrhein-Westfalen in den Städten Gelsenkirchen (6,72 Euro pro Quadratmeter nettokalt), Herne (7,29 Euro) und Hamm (7,35 Euro) aus. Die Bundesregierung weist allerdings darauf hin, dass die Angebotsmieten von im Internet inserierten Wohnungen nicht für das gesamte Neuvermietungsangebot repräsentativ seien. So seien Inserate aus lokalen Zeitungen, Mieter- oder Unternehmenspublikationen, von Aushängen und von Wohnungsvermittlungen über Kunden- und Wartelisten von Wohnungsunternehmen oder Maklern nicht in den Angaben enthalten. „Daher sind insbesondere Wohnungen im günstigen Mietsegment in dieser Datenquelle unterrepräsentiert“ schreibt die Regierung in der Antwort.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass auch aufgrund der massiven finanziellen Unterstützung des Bundes in den letzten Jahren die Förderzahlen im sozialen Wohnungsbau im Jahr 2024 erneut gestiegen seien. In Nordrhein-Westfalen sei die Zahl der geförderten Wohneinheiten im Jahr 2024 im Mietwohnungsbereich um rund 52 Prozent im Vergleich zum Jahr 2022 und um rund zehn Prozent im Vergleich zu 2023 gestiegen. Die Bundesregierung kündigt in der Antwort an, dass die Investitionen in den sozialen Wohnungsbau deutlich erhöht werden sollen. Verwiesen wird außerdem auf das Wohngeld, das einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der Wohnkostenbelastung in Zeiten steigender Mieten leiste.

Veröffentlicht: 03.09.2025

Quelle: heute im bundestag (hib)

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