Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.668 Anfragen

Mietausfallschaden bei unvollständiger Räumung?

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Zwar kann im Falle, dass die Rückgabe einer Gewerberaumfläche in nicht vertragsgemäßem Zustand erfolgt, ein Anspruch auf Schadensersatz in Form von Mietausfall für den Zeitraum von Vertragsende bis zur Neuvermietung der Mietsache aus §§ 280, 281, 249, 252 BGB bestehen.

Macht der Vermieter einen Mietausfallschaden geltend, muss er aber darlegen, dass ihm infolge des Zustandes der Mietsache ein konkreter Mietausfall entstanden ist.

Dazu muss der Vermieter regelmäßig substantiiert vortragen, an wen, zu welchem Zeitpunkt und zu welchen Bedingungen ihm tatsächlich eine Weitervermietung im Fall der ordnungsgemäßen Durchführung der Schönheitsreparaturen möglich gewesen wäre, da ein Mietausfall nicht einfach unterstellt werden kann. Jedenfalls sind konkrete Anknüpfungstatsachen, die für eine hinreichende Schadenwahrscheinlichkeit sprechen, darzulegen.

Ein Anspruch aus § 546 a BGB setzt voraus, dass die Mietsache dem Vermieter vorenthalten wird, d.h. der Mieter dem Vermieter - in Widerspruch zu dessen Willen - die Mietsache nicht zurückgibt.

In welchem Zustand sich die Mietsache bei der (vorgesehenen) Rückgabe befindet, ist grundsätzlich ohne Bedeutung, so dass allein darin, dass der Mieter dem Vermieter die Räume in verwahrlostem oder einem sonst nicht vertragsgemäßen Zustand überlässt, noch keine Vorenthaltung gesehen werden kann.

Dementsprechend wird einhellig eine Vorenthaltung der Mietsache verneint, wenn ein Mieter die Mietsache zurückgibt, ohne die ihm obliegenden Schönheitsreparaturen auszuführen.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.668 Beratungsanfragen

Umgehende Bearbeitung nach Zahlung, sogar an einem Samstag!

Ausführliche, differenzierte und hilfreiche Analyse der Rechtslage. Da, wo ...

Verifizierter Mandant

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten.

Ich werde das Online verfahren ...

Verifizierter Mandant