Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.688 Anfragen

Offenbarungspflicht vor Eheschließung bei Drogenproblem?

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Der Aufhebungstatbestand des § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB ist gegeben, wenn ein Ehegatte zur Eingehung der Ehe durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihn bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten.

Das Unterlassen der Offenbarung eines Drogenproblems und eines strafrechtlich relevanten Vorlebens, ist jedoch nicht zwingend eine arglistige Täuschung durch das Verschweigen erheblicher Umstände, wenn nicht explizit danach gefragt wurde. Hierzu musste eine Offenbarungspflicht gegenüber dem anderen Ehegatten bestehen.

Ob die Offenbarungspflicht besteht, hängt davon ab, ob es sich um fortwirkende oder in der Vergangenheit liegende, abgeschlossene Umstände handelt. Zu unterscheiden ist auch zwischen Offenbarungspflichten auf Nachfrage und Offenbarungspflichten, die unabhängig davon („ungefragt“) bestehen.

Hinsichtlich eines vor Eingehung der Ehe getilgten Jugendarrestes ist dies zu verneinen auch wenn erhebliche Vorstrafen eine Offenbarungspflicht begründen können.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Brandenburg, 12.05.2021 - Az: 13 UF 23/21

ECLI:DE:OLGBB:2021:0512.13UF23.21.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn