Wer sich längere Zeit im Ausland aufhält, der wird seine Wohnung nur ungern leerstehen lassen. Dies ist nicht nur unpraktisch und teuer, auch die Versicherungen werden den Leerstand nicht gerne sehen, wenn dieser - je nach Versicherung - 3 oder mehr Monate andauert. Die Folge sind massive Prämienerhöhungen oder gar Unversicherbarkeit.
Dies betrifft vor allem die Hausratsversicherung. Hier sollte also die Police genau geprüft und ggf. mit der Versicherung gesprochen werden. Es bietet sich jedoch an, die Wohnung für die Zeit der Abwesenheit zu vermieten. Diese Option steht einem als Mieter und Eigentümer gleichermaßen offen. Steht die Rückkehr einigermaßen fest, kann ein befristeter Mietvertrag abgeschlossen werden, in dem der Befristungsgrund (Rückkehr aus dem Ausland) genau festgehalten werden muß. Ein allgemeiner Zeitmietvertrag ist seit der Mietrechtsreform nicht mehr zulässig.
Der Eigentümer kann die Wohnung direkt vermieten, es gibt sogar entsprechende Agenturen, die den gesamten Ablauf auch in Abwesenheit des Vermieters regeln. Es sollte lediglich eine genaue Inventarliste erstellt werden, die bei Auszug auch geprüft wird.
Übergabeprotokoll, Mietvertrag und Abnahme können von einer Agentur vor Ort geregelt werden. Etwaige spätere Forderungen können selbstverständlich auch aus dem Ausland gestellt werden, ggf. empfiehlt es sich in solchen Fällen einen Anwalt zu beauftragen, damit dieser Fristen beachtet und ggf. auch Klage einreichen kann. Hierzu ist der Anwalt zu bevollmächtigen, was auch per Fax möglich ist.
Weiterführende Informationen:
Untervermietung bei Auslandsaufenthalt
Wenn der Untermieter die Miete schuldig bleibt
Der Untermietvertrag
Schönheitsreparaturen und Untervermietung
Dies betrifft vor allem die Hausratsversicherung. Hier sollte also die Police genau geprüft und ggf. mit der Versicherung gesprochen werden. Es bietet sich jedoch an, die Wohnung für die Zeit der Abwesenheit zu vermieten. Diese Option steht einem als Mieter und Eigentümer gleichermaßen offen. Steht die Rückkehr einigermaßen fest, kann ein befristeter Mietvertrag abgeschlossen werden, in dem der Befristungsgrund (Rückkehr aus dem Ausland) genau festgehalten werden muß. Ein allgemeiner Zeitmietvertrag ist seit der Mietrechtsreform nicht mehr zulässig.
Der Eigentümer kann die Wohnung direkt vermieten, es gibt sogar entsprechende Agenturen, die den gesamten Ablauf auch in Abwesenheit des Vermieters regeln. Es sollte lediglich eine genaue Inventarliste erstellt werden, die bei Auszug auch geprüft wird.
Übergabeprotokoll, Mietvertrag und Abnahme können von einer Agentur vor Ort geregelt werden. Etwaige spätere Forderungen können selbstverständlich auch aus dem Ausland gestellt werden, ggf. empfiehlt es sich in solchen Fällen einen Anwalt zu beauftragen, damit dieser Fristen beachtet und ggf. auch Klage einreichen kann. Hierzu ist der Anwalt zu bevollmächtigen, was auch per Fax möglich ist.
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Untervermietung bei Auslandsaufenthalt
Wenn der Untermieter die Miete schuldig bleibt
Der Untermietvertrag
Schönheitsreparaturen und Untervermietung
Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Beitrag von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Ein längerer Leerstand von meist drei oder mehr Monaten kann bei Versicherungen, insbesondere der Hausratsversicherung, zu massiven Prämienerhöhungen oder zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Ja, sowohl Mieter als auch Eigentümer können die Wohnung befristet vermieten. Wichtig ist, dass im Mietvertrag ein konkreter Befristungsgrund, wie die geplante Rückkehr aus dem Ausland, schriftlich festgehalten wird, da allgemeine Zeitmietverträge nicht zulässig sind.
Eigentümer können Agenturen beauftragen, die den gesamten Ablauf von der Übergabe bis zur Abnahme regeln. Bei rechtlichen Streitigkeiten oder Fristenwahrung ist es zudem ratsam, einen Anwalt zu bevollmächtigen, der die Interessen vor Ort wahrnimmt.
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