| Versorgungsausgleich und Lebensversicherung als Vermögensanlage |
| Dem Versorgungsausgleich
unterliegen regelmäßig nur solche (privaten) Rentenversorgungen,
die speziell für das Alter oder die Zeit einer verminderten Erwerbsfähigkeit
bestimmt sind und als Ersatz für das bisherige Erwerbseinkommen dienen
sollen. Dagegen unterfällt eine auch als Vermögensanlage bestimmte
Lebensversicherung, aus der Rentenleistungen zu einem erheblichen Teil
auch schon während des aktiven Erwerbslebens gezahlt werden, i.d.R.
dem güterrechtlichen Ausgleich.
BGH, 14.3.2007 - Az: XII ZB 36/05 |