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Auch bei neuer Beziehung auf Distanz Unterhalt verwirkt?
Zwar kann der Unterhaltsanspruch dann verwirken, wenn ein unterhaltsberechtigter geschiedener Partner mit einem neuen Partner in eheähnlicher Beziehung lebt. Ein solcher Fall liegt nach Ansicht des BGH aber nicht vor, wenn die befreundeten Partner beispielsweise wegen früherer Erfahrungen ihre Lebensbereiche trennen und ihre Beziehung hierdurch bewußt auf Distanz angelegt haben. Eine Versagung des Unterhaltsanspruchs ist daher nicht angezeigt.

BGH – Az: XII ZR 284/99