| Auch bei neuer Beziehung auf Distanz Unterhalt verwirkt? |
| Zwar kann der Unterhaltsanspruch
dann verwirken, wenn ein unterhaltsberechtigter geschiedener Partner mit
einem neuen Partner in eheähnlicher Beziehung lebt. Ein solcher Fall
liegt nach Ansicht des BGH aber nicht vor, wenn die befreundeten Partner
beispielsweise wegen früherer Erfahrungen ihre Lebensbereiche trennen
und ihre Beziehung hierdurch bewußt auf Distanz angelegt haben. Eine
Versagung des Unterhaltsanspruchs ist daher nicht angezeigt.
BGH – Az: XII ZR 284/99 |