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Ehevertrag
Vom Abschluß eines Ehevertrages wird oft schon deshalb abgesehen, weil sich die Ehegatten am Beginn der Ehe deren Scheitern nicht vorstellen können und der Wunsch nach einer ehevertraglichen Regelung dem Partner Misstrauen in ihn signalisieren könnte. Tatsache ist aber, dass mehr als jede dritte Ehe geschieden wird und im Zusammenhang mit der Scheidung immer wieder Streitigkeiten entstehen, die mit einem vernünftigen Ehevertrag hätten vermieden werden können. Allerdings muss auch festgestellt werden, dass die gesetzlichen Regelungen über die Scheidungsfolgen für Ehen in durchschnittlichen Verhältnissen i.a. faire Lösungsmöglichkeiten vorsehen.

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