Können Verkehrsteilnehmer ein mit Blaulicht und Martinshorn herannahendes Einsatzfahrzeug wegen der Eigengeräusche ihres Fahrzeugs nicht rechtzeitig wahrnehmen, müssen sie dieses Defizit durch besonders aufmerksame Beobachtung der Verkehrslage ausgleichen.
Pflicht zur Schaffung freier Bahn nach § 38 Abs. 1 StVO
Nach § 38 Abs. 1 StVO ist jeder Verkehrsteilnehmer verpflichtet, unmittelbar nach Wahrnehmung von Blaulicht und Einsatzhorn eines Einsatzfahrzeuges sofort freie Bahn zu schaffen. Die Pflicht entsteht dabei nicht erst mit der tatsächlichen Wahrnehmung, sondern bereits in dem Zeitpunkt, in dem das Einsatzfahrzeug bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte wahrgenommen werden können. Es handelt sich somit um eine an die objektiv gebotene Sorgfalt anknüpfende Pflicht, deren Verletzung unabhängig davon vorliegen kann, ob der Betroffene das akustische oder optische Signal subjektiv tatsächlich registriert hat.Welche Sorgfaltsanforderungen bestehen bei eingeschränkter Wahrnehmbarkeit?
Aus dieser Vorverlagerung der Pflicht folgt, dass der Verkehrsteilnehmer dafür Sorge zu tragen hat, das Einsatzhorn rechtzeitig hören zu können. Wird die akustische Wahrnehmbarkeit des Einsatzhorns durch körperliche Einschränkungen des Betroffenen oder durch Eigengeräusche des von ihm geführten Fahrzeuges - etwa durch Motor-, Fahrt- oder Musikgeräusche - beeinträchtigt oder gänzlich ausgeschlossen, entbindet dies nicht von der Pflicht aus § 38 Abs. 1 StVO. Vielmehr ist ein solches Wahrnehmungsdefizit durch eine besonders aufmerksame Beobachtung der Verkehrslage zu kompensieren (vgl. Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl., § 38 StVO, Rn. 18_1). Der Verkehrsteilnehmer muss demnach in einer solchen Situation verstärkt auf optische Signale - etwa Blaulicht oder das Ausweichverhalten anderer Verkehrsteilnehmer - achten, um das Herannahen des Einsatzfahrzeuges rechtzeitig zu erkennen.
KG, 18.02.2020 - Az: 3 Ws (B) 11/20 - 162 Ss 167/19
ECLI:DE:KG:2020:0218.3WS.B11.20.00
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


