Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.907 Anfragen

Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht: Verjährungsunterbrechung und Anforderungen an die Konkretisierung von Anhörung und Bußgeldbescheid

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Bußgeldbescheid unterbricht nur dann die Verjährung, wenn das Tatgeschehen hinreichend konkretisiert, also einwandfrei klar ist, welcher Lebensvorgang dem Betroffenen vorgehalten wird und dieser von denkbaren ähnlichen oder gleichartigen Sachverhalten unterscheidbar ist.

Anhörung und Bußgeldbescheid sind nur dann geeignet, die Verjährung der Ordnungswidrigkeit zu unterbrechen, wenn das Tatgeschehen hinreichend konkretisiert, also einwandfrei klar ist, welcher Lebensvorgang dem Betroffenen vorgehalten wird und dieser von denkbaren ähnlichen oder gleichartigen Sachverhalten unterscheidbar ist.

Gerade Verkehrsverstöße, die sich in relativ kurzen Zeiträumen relativ häufig zu wiederholen vermögen, müssen von der Bußgeldbehörde - etwa durch eine konkretisierende Kilometerangabe oder ein markanten Punkt wie eine Ausfahrt, ein Rastplatz oder Ähnliches - präzise konkretisiert werden.


AG Augsburg, 26.09.2024 - Az: 45 OWi 605 Js 107352/24

Dr. Jens-Peter VoßPatrizia KleinDr. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus 3Sat 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant