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Ungenaue Tatortbeschreibung im Bußgeldbescheid ...
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ist Ihr Bußgeldbescheid anfechtbar? ➠ Jetzt überprüfen!Bezogen auf die jeweilige Ortsangabe des Tatorts ist - sofern der Betroffene nicht an Ort und Stelle angehalten wird - zwar keine auf den Meter genaue Streckenangabe erforderlich. Es genügt die Angabe eines markanten Punktes (Parkplatz, Hausnummer, Gebäude etc.).
Fehlen diese Angaben, so hat der Betroffene daher ohne Aktenkenntnis aufgrund der Anhörung bzw. des Bußgeldbescheides keine Möglichkeit festzustellen, an welchem Tatort der ihm vorgeworfene
Verkehrsverstoß begangen worden sein soll. Damit sind Anhörung und Bußgeldbescheid nicht hinreichend bestimmt und vermögen die Verjährung nicht zu unterbrechen.
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RJanson, Rodenbach
Vielen Dank , allein die Unterstützung in meinem Fall wie ich vorgehen muss , finde ich professionell und kompetent
Hussain
Verifizierter Mandant