Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.357 Anfragen

Ungenaue Tatortbeschreibung im Bußgeldbescheid ...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bezogen auf die jeweilige Ortsangabe des Tatorts ist - sofern der Betroffene nicht an Ort und Stelle angehalten wird - zwar keine auf den Meter genaue Streckenangabe erforderlich. Es genügt die Angabe eines markanten Punktes (Parkplatz, Hausnummer, Gebäude etc.).

Fehlen diese Angaben, so hat der Betroffene daher ohne Aktenkenntnis aufgrund der Anhörung bzw. des Bußgeldbescheides keine Möglichkeit festzustellen, an welchem Tatort der ihm vorgeworfene Verkehrsverstoß begangen worden sein soll. Damit sind Anhörung und Bußgeldbescheid nicht hinreichend bestimmt und vermögen die Verjährung nicht zu unterbrechen.


AG Kaiserslautern, 08.12.2021 - Az: 8 OWi 6070 Js 18242/21 (2)


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant