Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.117 Anfragen

Trunkenheitsfahrt: Fahrerlaubnisbehörde ist nicht an die Entscheidung es Strafgerichts gebunden

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 8 Minuten

Hat das Strafgericht nach einer Trunkenheitsfahrt des Angeklagten mit mehr als 1,6 Promille ohne Ausfallerscheinungen seine Fahrerlaubnis nicht entzogen, ohne Feststellungen zum körperlichen Zustand des Angeklagten und zu seiner Abstinenz zu treffen, so bindet eine solche Entscheidung die Fahrerlaubnisbehörde nicht nach § 3 Abs. 4 StVG.

Hierzu führte das Gericht aus:

Der in § 69 StGB verwendete Begriff der Ungeeignetheit stimmt inhaltlich mit demselben in den einschlägigen Vorschriften des Straßenverkehrs- und Fahrerlaubnisrechts verwendeten Begriff überein.

Nach § 2 Abs. 4 Satz 1 StVG ist zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat. Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 FeV sind diese notwendigen Anforderungen insbesondere dann nicht erfüllt, wenn ein(e) eignungsausschließende(r) Erkrankung oder Mangel nach der Anlage 4 zur FeV vorliegt. Zu diesen eignungsausschließenden „Krankheiten, Mängeln“ gehören nach Nr. 8 der Anlage 4 zur FeV auch Alkoholabhängigkeit und -missbrauch. Hieran anknüpfend konkretisiert § 13 FeV die verwaltungsrechtlich notwendigen Maßnahmen zur Klärung von Eignungszweifeln bei einer Alkoholproblematik, und zwar dahingehend, dass entweder ein ärztliches Gutachten nach Nr. 1 oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten nach Nr. 2 einzuholen ist, in beiden Fällen also durch Ärzte sachkundige Feststellungen auch zur körperlichen Eignung des Betroffenen zu treffen sind. Dies gilt insbesondere auch zwingend in der hier in Rede stehenden Fallgestaltung des § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c) (Alt. 1) FeV, in der der Betroffene im Straßenverkehr ein (Kraft-)Fahrzeug mit einer BAK von mehr als 1,6 Promille geführt hat.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Hont Péter HetényiDr. Jens-Peter VoßDr. Rochus Schmitz

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant