Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 388.284 Anfragen

Fahrtenbuchauflage bei erstmaliger Begehung eines Verkehrsverstoßes

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Bereits im Fall der erstmaligen Begehung eines Verkehrsverstoßes der im Fall seiner Ahndung zur Eintragung von wenigstens einem Punkt im Verkehrszentralregister geführt hätte, ist die Auferlegung eines Fahrtenbuchs gerechtfertigt und verhältnismäßig, weil es sich um einen Verkehrsverstoß von einigem Gewicht i. S. v. § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO handelt. Es muss weder zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gekommen sein, noch ist eine Wiederholungsgefahr erforderlich, so dass eine bloße Androhung einer Fahrtenbuchauflage für den Fall einer erneuten Zuwiderhandlung, bei der der verantwortliche Fahrzeugführer nicht festgestellt werden kann, unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit kein milderes, ebenfalls in Betracht kommendes Mittel wäre.

Der Senat hat im Fall eines Verkehrsverstoßes, der durch ein Firmenfahrzeug begangen worden ist, in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass es nicht Aufgabe der ermittelnden Behörde ist, innerbetriebliche Vorgänge aufzudecken, denen die Geschäftsleitung weitaus näher steht. Es fällt vielmehr in die Sphäre der Geschäftsleitung, entweder von vornherein organisatorische Vorkehrungen dafür zu treffen, dass festgestellt werden kann, welche Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ein bestimmtes Firmenfahrzeug benutzt hat, oder jedenfalls der Behörde den Firmenangehörigen oder gegebenenfalls auch mehrere Firmenangehörige zu benennen, denen das betreffende Fahrzeug betriebsintern zugeordnet ist. Nur wenn solche Personen benannt werden, sind nämlich der Behörde weitere Ermittlungen innerhalb der Belegschaft zumutbar und damit die Voraussetzungen einer Fahrtenbuchauflage noch nicht gegeben.


OVG Sachsen, 07.10.2016 - Az: 3 B 115/16

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von WDR „Mittwochs live“

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.284 Beratungsanfragen

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...

Verifizierter Mandant

Ich wurde professionell und zügig über die Sachlage aufgeklärt, ich würde diese Plattform jederzeit wieder nutzen und kann sie 100% empfehlen

Verifizierter Mandant