Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.491 Anfragen

Abschleppkosten bei Besitzstörung durch widerrechtliches Parken

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Der Fahrzeughalter haftet für die Abschleppkosten auch dann, wenn sein Fahrzeug von einem anderen Fahrzeugführer widerrechtlich abgestellt wurde.

Der Halter hat in jedem Fall auch für das schuldhafte Verhalten derer einzutreten, die die Besitzstörung herbeigeführt haben.

Hierzu führte das Gericht aus:

Es steht fest, dass es sich bei dem klägerischen Grundstück um eine Einfahrt handelt, die durch ein Schild „Einfahrt freihalten“ als solche gekennzeichnet ist.

Dass nicht täglich diese Einfahrt vom Kläger gegebenenfalls benutzt wird, hindert an der Eigenschaft als Grundstückseinfahrt nichts, da nachvollziehbarer Weise auch eine Feuerwehreinfahrt nicht deswegen keine Einfahrt ist, weil dort nicht täglich Fahrzeuge einfahren.

Diese Einfahrt des Klägers wurde durch das Fahrzeug des Beklagten blockiert. Der Kläger hat durch das von ihm veranlasste Abschleppen ein Geschäft des Beklagten gemäß den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag geführt.

Indem er den Pkw des Beklagten nämlich durch ein Abschleppunternehmen beseitigen ließ, erledigte der Kläger ein zum Rechtskreis des Beklagten gehörendes Geschäft (§ 677 BGB).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


AG Frankfurt/Main, 06.10.1989 - Az: 30 C 1949/89 - 81


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Tagesspiegel 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.273 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.
Verifizierter Mandant