Sind Abschleppkosten im Rahmen eines Verkehrsunfalls erstattungsfähig?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Die Kosten, die einem Geschädigten aus einem Verkehrsunfall durch das Abschleppen des Fahrzeugs entstanden sind, gehören grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden nach § 249 BGB infolge des Unfalls.
Im Rahmen des § 249 Abs. 2 BGB ist der erforderliche Geldbetrag zu erstatten, wobei die Aufwendungen nur insoweit zu erstatten sind, die ein verständiger, wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig und notwendig halten dürfte.
In diesem Zusammenhang sind die Abschleppkosten bis zu einer nächstgelegenen Fachwerkstatt erstattungsfähig.
AG Pfaffenhofen/Ilm, 22.12.2017 - Az: 1 C 710/17
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus mdr Ratgeber
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.245 Bewertungen)
Schnelle, gute und recht umfangreiche Rechtsauskunft, mit der man etwas anfangen kann.
Klare Empfehlung.
Vielen Dank
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.