Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.118 Anfragen

Gutachtenanordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf wiederholte Verkehrsverstöße

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Anordnungsbefugnis nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 FeV darf nur restriktiv und in besonders gelagerten Ausnahmefällen angewendet werden. Denn der Gesetzgeber hat für die Bewertung von Verkehrszuwiderhandlungen (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) ein eigenes Fahreignungs-Bewertungssystem mit einer nach Art und Schwere der Verstöße festgelegten Punktezahl und das Ergreifen abgestufter Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde bei Erreichen oder Überschreiten bestimmter Punkteschwellen vorgesehen.

Das abgestufte und transparente System rechtfertigt die Annahme, dass Personen, die acht oder mehr Punkte erreicht haben, als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen sind.

Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen „Sündenregister“, weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat.


VG München, 17.01.2022 - Az: M 19 S 21.6107

Hont Péter HetényiDr. Jens-Peter VoßMartin Becker

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Bild am Sonntag 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut