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Flensburger Punktesystem wird reformiert
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten
Das Bundeskabinett hat am 12.12.2012 den Entwurf zur Neuregelung des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters in Flensburg beschlossen.
Künftig soll es je nach Schwere des Vergehens statt der 1 bis 7 Punkte nur noch 1, 2 oder 3 Punkte geben. Verstöße, die keinen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben, werden zukünftig nicht mehr mit Punkten geahndet. Dafür steigen die Bußgelder. Dazu gehören Verstöße gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot, das Parken an Feuerwehrzufahrten sowie das Fahren ohne Plakette in einer Umweltzone. Als Konsequenz sollen die alten Punkte für solche Verstöße gelöscht werden. Alle anderen Punkte werden auf das neue System umgestellt. Der Führerschein wird nach 8 statt bisher 18 Punkten entzogen.
Die wichtigsten Änderungen:
- Jeder Verstoß verjährt für sich: schwere Verstöße nach zweieinhalb, besonders schwere Verstöße nach fünf und Straftaten nach zehn Jahren. Die Tilgungshemmung (neuer Eintrag verlängert automatisch die Tilgungsfrist des alten) entfällt.
- Mit Punkten erfasst werden nur noch Verstöße, welche die Verkehrssicherheit gefährden: z.B. einen Punkt für "schwere Verstöße", z.B. das Telefonieren mit dem Handy am Steuer, zwei Punkte für "besonders schwere Verstöße", z.B. das Überfahren roter Ampeln, drei Punkte für "Straftaten", z.B. Unfallflucht und Trunkenheit am Steuer.
- Verstöße, welche die Verkehrssicherheit nicht gefährden, werden nicht mehr erfasst. Sie werden rückwirkend gelöscht. Beispiel: Einfahren in eine Umweltzone.
- Klare Differenzierung: Nur noch 3 Punktekategorien (statt bisher 7).
- Klare Einstufung: Vormerkung (bis zu 3 Punkte), Ermahnung (4-5 Punkte), Verwarnung (6-7 Punkte), Entziehung (ab 8 Punkten), d.h. bei 4 Punkten gibt es eine Ermahnung, bei 6 Punkten eine Verwarnung. Wer 6 oder 7 Punkte angesammelt hat, muss innerhalb von drei Monaten ein Fahreignungsseminar absolvieren.
- Neues, wirksames Fahreignungsseminar für besseres Fahrverhalten. Wird bei der Stufe "Verwarnung" angeordnet.
- Wegfall des Punkteabbaus, d.h. die bisherige Regelung, die einen Punkteabbau durch die freiwillige Teilnahme an einem Seminar vorsieht, soll entfallen.
- Anhebung der Eintragungsgrenze. Punkteeintrag erst ab 60 Euro (bisher 40 Euro). Beispiel: Handytelefonieren ohne Freisprechanlage oder Fahren ohne Winterreifen.
Im Anschluss an den Kabinettsbeschluss folgt das parlamentarische Verfahren. Es ist beabsichtigt, die gesetzlichen Grundlagen für die Neuregelung noch in dieser Legislaturperiode zu schaffen.
Veröffentlicht: 13.12.2012
Quelle: PM des BMVBS
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