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Pflichtwidriges Abstellen eines E-Scooters im Fahrradständer?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Für das Abstellen von Elektrokleinstfahrzeugen gelten gemäß § 11 Abs. 5 eKFV die für Fahrräder geltenden Parkvorschriften entsprechend, so dass ein Abstellen von
E-Scootern auf dem Gehweg im Bereich eines Fahrradständers nicht verboten ist.
Unabhängig davon würde ein
Parkverbot auf dem Gehweg auch nicht den parkenden Verkehr, sondern den ungehinderten Fußgängerverkehr auf dem Gehweg schützen.
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