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Elektrofahrzeuge

Verkehrsrecht

Ein Elektroauto (auch E-Auto, elektrisches Auto) ist ein Automobil mit elektrischem Antrieb.

Das Kraftfahrt-Bundesamt versteht unter Elektrofahrzeugen nur solche mit ausschließlich elektrischer Energiequelle.

Fahrzeuge mit mindestens zwei unterschiedlichen Energiewandlern und zwei unterschiedlichen Energiespeichersystemen gelten als Hybridfahrzeuge.

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Urteil
Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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