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Erneute Zuwiderhandlung innerhalb einer neuen Probezeit nach vorangegangener Entziehung der Fahrerlaubnis

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Legt der Betroffene das von ihm geforderte Gutachten vor, kann dieses unabhängig davon verwertet werden, ob die Anordnung gerechtfertigt war. Das Ergebnis des Gutachtens schafft eine neue Tatsache, die selbstständige Bedeutung hat.

Aktenkundigen wiederholten oder erheblichen Verkehrsverstößen liegen angesichts des geringen Entdeckungsrisikos in der Regel eine jahrelange Lerngeschichte und verfestigte Fehleinstellung zugrunde. Es ist davon auszugehen, dass die Entdeckung bei einem einmaligen Verstoß äußerst unwahrscheinlich ist und ein solcher Ausnahmefall daher substantiiert und plausibel darzulegen ist.


VGH Bayern, 18.01.2022 - Az: 11 CS 21.1767


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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