Legt der Betroffene das von ihm geforderte Gutachten vor, kann dieses unabhängig davon verwertet werden, ob die Anordnung gerechtfertigt war. Das Ergebnis des Gutachtens schafft eine neue Tatsache, die selbstständige Bedeutung hat.
Aktenkundigen wiederholten oder erheblichen Verkehrsverstößen liegen angesichts des geringen Entdeckungsrisikos in der Regel eine jahrelange Lerngeschichte und verfestigte Fehleinstellung zugrunde. Es ist davon auszugehen, dass die Entdeckung bei einem einmaligen Verstoß äußerst unwahrscheinlich ist und ein solcher Ausnahmefall daher substantiiert und plausibel darzulegen ist.
Aktenkundigen wiederholten oder erheblichen Verkehrsverstößen liegen angesichts des geringen Entdeckungsrisikos in der Regel eine jahrelange Lerngeschichte und verfestigte Fehleinstellung zugrunde. Es ist davon auszugehen, dass die Entdeckung bei einem einmaligen Verstoß äußerst unwahrscheinlich ist und ein solcher Ausnahmefall daher substantiiert und plausibel darzulegen ist.
VGH Bayern, 18.01.2022 - Az: 11 CS 21.1767
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