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Belassen eines Fußgängerüberwegs in desolatem Zustand über mehrere Jahre: Verkehrssicherungspflichtverletzung?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Träger der Straßenbaulast verletzt seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er einen in einem desolaten und „vor sich selbst warnenden“ Zustand befindlichen, für den öffentlichen Verkehr aber freigegebenen Fußgängerüberweg auf einem Mittelstreifen einer Straße über einen Zeitraum von mehreren Jahren nicht instand setzt.

Ein Überweg in einem solchen Zustand entspricht nicht einem „regelmäßigen Verkehrsbedürfnis“, wobei dem nicht entgegensteht, dass dieser von einem sorgfältigen Fußgänger bereits bei flüchtigem Hinsehen ohne weiteres bemerkt werden kann.


KG, 30.09.2011 - Az: 9 U 11/11

ECLI:DE:KG:2011:0930.9U11.11.0A

Nachfolgend: BGH, 05.07.2012 - Az: III ZR 240/11


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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