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Rotlicht überfahren - Unfall

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein bevorrechtigtes Fahrzeug bei Rotlicht eine Fußgängerampel überfahren und war dann unmittelbar hinter dem Fußgängerüberweg mit einem von einer untergeordneten Querstraße in die bevorrechtigte Straße einbiegenden Fahrzeug kollidiert.
Es ist in diesem Fall gerechtfertigt, die Haftung im Verhältnis 2/3 zu 1/3 zum Nachteil des Vorfahrtsberechtigten festzusetzen.


OLG Celle, 06.06.2006 - Az: 14 U 132/05


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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