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Abschlusskosten für den Mietvertrag: Muss der Mieter zahlen?

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird im Mietvertrag vereinbart, Kosten und Abgaben, die mit dem Abschluss des Vertrages verbunden sind, gehen zu Lasten des Mieters, ist das zu unbestimmt und damit unwirksam.

Bei einer derartigen Vertragsklausel kann der Mieter nicht erkennen, welche Kosten noch auf ihn zukommen.


OLG Celle, 29.12.1989 - Az: 2 U 200/88


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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JG