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Erlass einer Fahrtenbuchauflage nach Veräußerung des Tatfahrzeugs

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Veräußerung des Tatfahrzeugs schließt den Erlass einer Fahrtenbuchauflage nicht aus, da die Fahrtenbuchauflage an den Umstand anknüpft, dass der Fahrzeughalter im Zeitpunkt des Verkehrsverstoßes die Verfügungsbefugnis und die Kontrollmöglichkeit über das Fahrzeug hatte, aber nicht aufgeklärt werden konnte, wer mit dem von ihm gehaltenen Fahrzeug den Verkehrsverstoß begangen hat. Diese Gefahr kann auch bei einem anderen Fahrzeug weiterhin bestehen.


VGH Bayern, 12.03.2019 - Az: 11 CS 18.2476


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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WAIBEL, A., Freiburg