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Wann liegt eine mangelhafte Reparaturleistung vor?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Eine mangelhafte Reparaturleistung liegt vor, wenn die Reparatur nicht sach- und fachgerecht durchgeführt worden ist. Im Rahmen der Durchführung eines Reparaturauftrages ist seitens des Unternehmers auch zu prüfen und zu untersuchen, wie ein Weg gefunden werden kann, um von dem Kunden geschilderte Beanstandungen zu beseitigen.

Vorliegend hätte im Rahmen eines ordnungsgemäß ausgefüllten Reparaturauftrages jedenfalls Rücksprache gehalten werden müssen, ob zur Beseitigung der Beanstandungen einen Austausch der verschleißrelevanten Bauteile beauftragt werden soll. Da dies nicht erfolgte, lag hier eine mangelhafte Reparaturleistung vor.

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LG Köln, 11.08.2016 - Az: 6 S 153/15

ECLI:DE:LGK:2016:0811.6S153.15.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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