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Kraftstoffmehrbrauch und der Rücktritt vom Kaufvertrag

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Übersteigt der Kraftstoffverbrauch den in einem Verkaufsprospekt vermerkten kombinierten Verbrauchswert um über 10%, liegt ein erheblicher Mangel vor, der den Fahrzeugkäufer zum Rücktritt berechtigt. Bei der Ermittlung des Kraftstoffverbrauchs ist jedoch der ausstattungsbedingte Mehrverbrauch und die Fahrzeugbereifung zu berücksichtigen.


LG Kassel, 08.12.2015 - Az: 7 O 55/14


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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Lilli Rahm, 79111 Freiburg