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Gebrauchtwagenkauf - Rücktrittsrecht nach Nachbesserung?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde nach Aussage des Käufers ein bei Gefahrübergang bestehender Schaden am Getriebe beseitigt, ehe der Käufer ein Rücktrittsrecht ausgeübt hat, ist der Rücktritt vom Kaufvertrag unwirksam. Denn ein Rücktritt ist nur dann möglich, wenn ein Sachmangel sowohl bei Gefahrübergang als auch bei Ausübung des Rücktrittsrechts vorliegt.


AG Berlin-Neukölln, 29.05.2015 - Az: 10 C 521/14


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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