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Gebrauchtwagenkauf - Rücktrittsrecht nach Nachbesserung?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wurde nach Aussage des Käufers ein bei Gefahrübergang bestehender Schaden am Getriebe beseitigt, ehe der Käufer ein
Rücktrittsrecht ausgeübt hat, ist der Rücktritt vom Kaufvertrag unwirksam. Denn ein Rücktritt ist nur dann möglich, wenn ein
Sachmangel sowohl bei Gefahrübergang als auch bei Ausübung des Rücktrittsrechts vorliegt.
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