Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.026 Anfragen

Vollständige Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 7 Minuten

Wurde eine Rückabwicklungsvereinbarung wegen Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs zwischen den Vertragsparteien geschlossen, so ergibt sich ein Anspruch auf vollständige Rückabwicklung des Vertrages, wenn die Auslegung ergibt, dass dies von den Parteien ausdrücklich gewünscht war.

Hierfür sprach im vorliegenden Fall insbesondere die Betitelung des Vertrages als „Unstreitigstellung“ sowie ein darin enthaltenes Angebot zur Regelung der gezogenen Nutzungsvorteile.

In diesem Fall schuldet der Verkäufer dem Käufer Erstattung der für den Kauf aufgewandten Finanzierungskosten und Herausgabe der ihm entstandenen Zinsvorteile.

Diesen Ansprüchen des Käufers steht ein Anspruch des Verkäufers auf Herausgabe der Nutzungsvorteile gegenüber.

Hierzu führte das Gericht aus:

Die Beklagte machte der Klägerin durch die mit „Unstreitigstellung“ überschriebene schriftliche Erklärung vom 26.07.2007 das Angebot zu einer Rückabwicklungsvereinbarung. Dieses nahm die Klägerin spätestens mit der Geltendmachung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung zumindest stillschweigend an.

Das Schreiben der Beklagten vom 26.07.2007 enthält die Erklärung:

„Wir bestätigen Ihnen hiermit nun auch schriftlich, dass wir bereit sind, den Kaufvertrag vom 24.11.2005 über den P..., Fahrgestellnummer ... rückabzuwickeln.“

Inhalt dieser Vereinbarung ist die Verpflichtung der Beklagten, den Kaufvertrag durch Rückgewähr aller empfangenen Leistungen Zug um Zug gegen Rückgewähr der an die Gegenseite erbrachten Leistungen rückgängig zu machen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


OLG Koblenz, 18.12.2008 - Az: 6 U 564/08

ECLI:DE:OLGKOBL:2008:1218.6U564.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Ratgeber WDR - polis 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Meine Frage wurde schnell und fachkundig beantwortet. Ich bin sehr zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant