Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.590 Anfragen

Reimport - Erstzulassung nicht mehr als 12 Monate nach Herstellung!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein durchschnittlicher Käufer kann beim Kauf eines reimportierten Fahrzeugs mit einer Laufleistung von 100 Kilometern darauf vertrauen, dass das Baujahr des Fahrzeugs allenfalls einige Monate vor der Erstzulassung liegt.

Es ist nicht mit jeder beliebigen Lager- und Transportzeit im Ausland zu rechnen. Liegt das Baujahr des Fahrzeugs länger zurück, so muss der Verkäufer hierauf hinweisen.

Kann mangels anderweitigem Hinweis davon ausgegangen werden, dass das Fahrzeug erst ein Jahr nach dem tatsächlichen Baujahr hergestellt worden sei, so liegt ein Sachmangel bei einem höheren Alter vor.

Denn der Abschluss eines Kaufvertrages über ein fabrikneues Fahrzeug beinhaltet nach allgemeiner Ansicht konkludent die Vereinbarung, dass zwischen der Herstellung des Fahrzeugs und dem Datum des Kaufvertrages nicht mehr als 12 Monate liegen (BGH, 15.10.2003 - Az: VIII ZR 227/02). Gleiches gilt, wenn ein Kraftfahrzeughändler ein Gebrauchtfahrzeug als Jahreswagen verkauft (BGH, 07.06.2006 - Az: VIII ZR 180/05). Denn nicht nur für den Käufer eines Neufahrzeugs, sondern auch für den eines Jahreswagens ist die vor der Erstzulassung liegende Standdauer des Fahrzeugs als wertbildender Faktor von erkennbar wesentlicher Bedeutung.


Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.260 Bewertungen)

Sehr schnelle Bearbeitung. Habe schön öfter über die Plattform Anwälte beauftragt und war immer zufrieden.
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant