Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.439 Anfragen

Wenn der Wagen mehr verbraucht als angegeben...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Weicht der Verbrauch eines Neuwagens von den Angaben im Verkaufsprospekt des Herstellers ab, so kann bereits ein geringer Mehrverbrauch einen Mangel darstellen.

Bei einem ohnehin nicht besonders sparsamen Fahrzeug mit einem Verbrauch von 9,9l Super Plus/100km ist ein Mehrverbrauch von 3,03% gegenüber den auf die Richtlinie 80/1268/EWG bezogenen Angaben im Verkaufsprospekt jedoch als unerheblich anzusehen.

In diesem Fall ist wegen der Besonderheiten des Messverfahrens nach Richtlinie 80/1268/EGW und weil die hierauf bezogenen Angaben im Prospekt nur der Vergleichbarkeit von Fahrzeugen mit unterschiedlichem Verbrauch dienen ein Minderwert des Pkw nicht anzunehmen.

Daher kann weder der Kaufpreis gemindert noch der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.


LG Ravensburg, 06.03.2007 - Az: 2 O 297/06

ECLI:DE:LGRAVEN:2007:0306.2O297.06.0A


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia KleinAlexandra KlimatosDr. jur. Rochus Schmitz

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Danke
Verifizierter Mandant