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Verkehrsunfall: Wertminderung bei einem Youngtimer

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auch bei bei einem Verkehrsunfall beschädigten 19 Jahre alten PKW, der als so genannter „Youngtimer“ anzusehen ist, ist eine Wertminderung anzunehmen.

Der streitgegenständliche PKW verfügte zum Unfalltag über eine unterdurchschnittliche Laufleistung und einen sehr guten Zustand ohne reparierter oder unreparierter Vorschäden. Anlässlich des Verkehrsunfalls kam es somit zum Verlust der Originalität des Fahrzeugs und der Unfallfreiheit.

Aufgrund dessen kam der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass es angemessen und gerechtfertigt erscheint, den aus dem gegenständlichen Unfallereignis resultierende Minderwert aus einem Anteil der merkantilen Wertminderung (Malus Unfallwagen) und einem Anteil technischer Wertminderung (Verlust der Originalität) anzunehmen.


AG Schwäbisch Gmünd, 25.03.2021 - Az: 5 C 626/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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