Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 404.018 Anfragen

Wer zahlt für Schäden des Beifahrers eines Unfallverursachers?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Für Schäden an Gegenständen des oder der Beifahrer eines Unfallverursachers kommt die Kfz-Haftpflicht nicht auf, da für im versicherten Fahrzeug mitgeführte Sachen i.d.R. kein Versicherungsschutz besteht. Ein anderes gilt lediglich für Gegenstände, die die Betroffenen üblicherweise mit sich führen sowie in dem Fall, in dem die Fahrt überwiegend der Personenbeförderung dient und es sich um einen Gegenstand des persönlichen Gebrauchs handelt.


LG Coburg, 24.07.2008 - Az: 32 S 39/08

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...
Verifizierter Mandant
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant