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Keine Stolperfallen in Fußwegen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wurde in einen auch für den Fußgängerverkehr gedachten geteerten Weg hervorstehende Bodenhülsen als "Stolperfalle" eingebaut, so haftet die Kommune wenn ein Fußgänger über eine solche Hülse stolpert und sich hierbei verletzt.

Der Einbau von über das Wegesniveau hinausragenden metallenen Aufnahmevorrichtungen für Pfosten, die zum herausnehmen durch die Anwohner gedacht waren, ist ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht.

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Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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