Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.796 Anfragen

Keine Stolperfallen in Fußwegen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wurde in einen auch für den Fußgängerverkehr gedachten geteerten Weg hervorstehende Bodenhülsen als "Stolperfalle" eingebaut, so haftet die Kommune wenn ein Fußgänger über eine solche Hülse stolpert und sich hierbei verletzt.

Der Einbau von über das Wegesniveau hinausragenden metallenen Aufnahmevorrichtungen für Pfosten, die zum herausnehmen durch die Anwohner gedacht waren, ist ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Coburg, 30.12.2008 - Az: 22 O 588/08

ECLI:DE:LGCOBUR:2008:1230.22O588.08.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.
Verifizierter Mandant