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Keine Stolperfallen in Fußwegen!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wurde in einen auch für den Fußgängerverkehr gedachten geteerten Weg hervorstehende Bodenhülsen als "Stolperfalle" eingebaut, so haftet die Kommune wenn ein Fußgänger über eine solche Hülse stolpert und sich hierbei verletzt.

Der Einbau von über das Wegesniveau hinausragenden metallenen Aufnahmevorrichtungen für Pfosten, die zum herausnehmen durch die Anwohner gedacht waren, ist ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht.

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Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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