Anzeigenwerbung über Gutscheine zur Teilnahme an einem Aufbauseminar, mit dem ein Punkteabbau im Verkehrszentralregister (VZR) erreicht werden kann, muss mit dem Hinweis versehen werden, dass an einem solchen Seminar nur alle fünf Jahre teilgenommen werden kann. Andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.
Wird ein im Vorhinein zu erwerbender Gutschein für das Seminar mit einer Befristung auf zwölf Monate versehen, so stellt dies wegen der Abweichung von der dreijährigen Verjährungsfrist eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar.
Wird ein im Vorhinein zu erwerbender Gutschein für das Seminar mit einer Befristung auf zwölf Monate versehen, so stellt dies wegen der Abweichung von der dreijährigen Verjährungsfrist eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar.
LG München I, 22.03.2012 - Az: 33 O 27257/11
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


