Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.648 Anfragen

Aufhebung der Befreiung von der Rechnungslegungspflicht

Betreuungsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Maßstab für die Aufhebung der Befreiung des Betreuers von der Rechnungslegungspflicht ist ausschließlich das Wohl des Betroffenen, das bei der Beibehaltung der gesetzlichen Befreiungen gefährdet wäre und dessen Gefährdung nur durch die Aufhebung der Befreiungen verhindert werden kann.

Das Wohl des Betroffenen ist gefährdet, wenn der Betreuer (hier: Sohn des Betroffenen) ein erhebliches Vermögen (hier: ca. 1100000 DM) zu verwalten hat, seine Sachkunde hierfür nicht konkret dargelegt ist und seine Persönlichkeitsstruktur keine Gewähr dafür bietet, dass er Ratschläge Dritter annimmt oder einholt und beachtet.


LG München I, 27.11.1997 - Az: 13 T 16609/97


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden