Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.753 Anfragen

Polizei darf Radarwarner sicherstellen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Polizei darf Radarwarngeräte einziehen, der Eilantrag eines Autofahrers wurde zurückgewiesen.

Der Mann wehrte sich dagegen, dass bei einer Verkehrskontrolle auf der Autobahn ein Radarwarngerät durch die Polizei sichergestellt wurde, welches mit Saugnäpfen an der Windschutzscheibe seines Autos befestigt war.

Die entsprechende Sicherstellung war zulässig, da die unmittelbare Gefahr beastand, dass der Fahrer das Gerät benutzen wollte, um vor Radarkontrollen seine Geschwindigkeit zu drosseln.

Daraus war auf die Absicht zu schließen, sich sonst nicht an die Tempolimits halten zu wollen. Der Betrieb eines Radarwarngeräts ermögliche es dem Autofahrer, „sich ungestraft über Bestimmungen der Verkehrssicherheit hinwegzusetzen und dadurch andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden“.


VG Berlin, 22.07.1999 - Az: 1 A 220.99

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.753 Beratungsanfragen

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos

Verifizierter Mandant

Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant