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EU-Kartenführerschein hat viele Vorteile

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Er ist klein, fälschungssicher, griffig: Der EU-Kartenführerschein hat viele Vorzüge. Dennoch besitzen viele Autofahrer noch ihren alten grauen oder rosaroten „Lappen“ - was für sie insbesondere bei Auslandsreisen zu Problemen führen kann.

Es ist allen, die demnächst mit dem Pkw ins Ausland in den Urlaub fahren möchten, zu raten sich das neue Kärtchen zuzulegen. Hin und wieder gibt es Fälle, bei denen insbesondere der graue Führerschein wegen des veralteten Lichtbildes nicht mehr anerkannt wird. Beispiele sind aus Österreich, Frankreich, den Niederlanden aber auch aus anderen Ländern bekannt.

Für den Führerscheininhaber ist es bei Kontrollen schwierig nachzuweisen, dass er auch tatsächlich der Inhaber der Fahrerlaubnis ist und damit die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen hat. Gelingt der Nachweis nicht, sind Ärger und Kosten vorprogrammiert.

Im Ausland bietet der „kleine Europäer“ viele Vorteile: Er wird europaweit ohne internationalen Führerschein akzeptiert. Darüber hinaus wird in allen übrigen Ländern der Kartenführerschein in Verbindung mit einem internationalen Führerschein problemlos anerkannt. Autovermietungen akzeptieren ihn besser als seine grauen oder roten Papiervorgänger.

Vorteile hat die Karte besonders aber auch für Landwirte, die im Besitz der alten Klasse 3 sind. Sie können beim Umtausch die Klasse T zusätzlich beantragen. Damit sind sie dann berechtigt, landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h zu führen.

Seit Beginn der der im Jahre 1999 gestarteten Wechselaktion haben nach Aussage des Leiters der Führerscheinstelle im Kreis Borken schon rund 50.000 Personen ihren alten Führerschein eingetauscht.

Führerscheinbesitzer sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zum Umtausch verpflichtet sind. Die alten Führerscheine haben noch Gültigkeit. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass es in ein paar Jahren zum Pflichtumtausch kommt.

Der Wechsel zur neuen Karte ist denkbar einfach. Zum Umtausch hat der Antragsteller seinen Führerschein und ein Lichtbild, das nicht älter als ein Jahr sein sollte, mitzubringen. Wegen der zu leistenden Unterschrift muss er persönlich erscheinen. Der alte „Lappen“ wird mit einem Stempelaufdruck versehen und nach der Antragstellung gleich wieder ausgehändigt, so dass ein zweiter Gang zur Führerscheinstelle nicht mehr erforderlich wird.

Die Bundesdruckerei in Berlin, die die EU-Kartenführerscheine erstellt, bietet zurzeit sehr kurze Produktionszeiten. In rund drei Wochen ist der Führerschein fertiggestellt. Er wird dann dem Antragsteller per Post von der Führerscheinstelle übersandt.

Die Umtauschgebühr beträgt im Normalfall 24 EURO und kann bei der Antragstellung bezahlt werden. Sofern mit der Umstellung gleichzeitig eine Verlängerung bestimmter Klassen (z.B. Verlängerung der Klasse 2 bei Erreichen des 50. Lebensjahres) verbunden ist, beläuft sich die Gebühr auf 34,30 EURO. Hierbei ist jedoch zusätzlich ein augenärztliches Gutachten und eine ärztliche Fahrtauglichkeitsbescheinigung mit vorzulegen.

Veröffentlicht: 06.07.2013

Quelle: PM des Kreis Borken

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