Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.785 Anfragen

Feststellung der Inlandsungültigkeit einer EU-Fahrerlaubnis

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die nach § 130 Abs. 2 VwGO für das Berufungsverfahren vorgesehene Möglichkeit, dass das Rechtsmittelgericht die Sache auf Antrag eines Beteiligten an das Verwaltungsgericht zurückverweist, besteht unter den dort festgelegten Voraussetzungen in Ausnahmefällen auch in Beschwerdeverfahren bei Entscheidungen gemäß §§ 80, 80a und 123 VwGO.

Unter personenbezogene Prüfungsentscheidungen nach Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 BayAGVwGO, bei denen entweder Widerspruch eingelegt oder unmittelbar Klage erhoben werden kann, fallen im Fahrerlaubnisrecht Entscheidungen im Zusammenhang mit Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Fahrerlaubnisbewerbers oder -inhabers zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn eine wertende Prüfung der Behörde unter Berücksichtigung der spezifischen Besonderheiten des Einzelfalls notwendig ist.

Nicht darunter fallen Feststellungsbescheide über die Inlandsungültigkeit ausländischer Fahrerlaunisse und ähnlich gelagerte Fallgestaltungen, weil sich die Fahrerlaubnisbehörde hierbei nicht mit personenbezogenen Eigenschaften des Betreffenden auseinandersetzen muss, so dass allein die Anfechtungsklage statthafter Rechtsbehelf ist.


VGH Bayern, 15.04.2020 - Az: 11 CS 20.316

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Business Vogue

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.785 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.

Verifizierter Mandant